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Inhaltsverzeichnis

Urheberrechtsgesetz

Laut § 2 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

zählen zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst insbesondere:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  • Werke der Musik
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

Warum ist der Urheberrecht häufig ein Problem?

Jeder der einen Gegenstand, beispielsweise ein Buch aus einem Geschäft entwendet, ohne es zu bezahlen, ist sich darüber bewusst, dass es sich hierbei um einen Diebstahl handelt und er sich damit strafbar macht.

Beim "Kopieren" einer Software aus dem Internet und dem verwenden dieser, ohne dass man die Software gekauft hat, ist das Unrechtsbewusstsein häufig weniger stark ausgeprägt. "Man schade ja dadurch niemandem" hört man häufig, denn man fertigt ja nur eine Kopien an und nimmt niemandem etwas physikalisch weg, wie beim oben genannten Buchbeispiel. Nur wenn man darüber nachdenkt, was z.B. bei der Herstellung eines Buches alles für Kosten entstehen, dann ist jedem klar, dass man nicht den reinen Materialwert des Buches kauft, sondern man ist interessiert an den Inhalten des Buches. Und diese Inhalte, die hat ein Mensch in einem Akt der geistigen Schöpfung erstellt. Er hat dafür unter Umständen mehrere Monate an seinem Schreibtisch dafür gearbeitet. Seine ihm zustehende Entlohnung erhält er durch einen Anteil am Verkauf eines jeden seines Buches. So verdient er Geld, um seinen Lebensunterhalt damit bestreiten zu können. Wenn dies nicht so wäre, müsste er einer anderen Arbeit nachkommen, könnte nicht am Schreibtisch Bücher schreiben und es gäbe keine Bücher, die wir alle gerne lesen möchten.

Was passiert nun mit dem Autor und seinem Verdienst, wenn er seine Bücher nicht mehr in Papierform, sondern digital zur Verfügung stellt? Eine einzige Kopie des Buches im Internet würde genügen, um es unzählige male kopieren zu können. Kosten für die Herstellung, wie bei einem Buch in Papierform entstehen nicht, allerdings damit auch das Unrechtsbewusstsein, dass ein Kopieren dieses Werkes ein vergleichbarer krimineller Akt ist, wie das entwenden des Buches aus einem Buchladen. In beiden Fällen wird der Autor für sein Werk vom Leser nicht entlohnt und er wird es sich über kurz oder lang nicht mehr leisten können, Bücher zu schreiben!

Ähnliches lässt sich auf Software (Original-CD bzw. Kopie der CD) Musikstücke (CD bzw. MP3), Filme (DVD bzw. digitaler Film als Datei) Fotografien (Poster bzw. digitales Bild als Datei) und Kunstwerke (Druck bzw. digitales Bild als Datei) übertragen.

Gesetzliches

Das Urheberrecht entsteht im Moment der Schaffung des Werkes und muss nicht explizit angemeldet werden. Der Urheber darf darüber entscheiden, wie das Werk aufgeführt, vervielfältigt, ausgestellt und bearbeitet wird.

Nach §64 des UrhG ist ein geistiges Werk mit einer Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Autors geschützt. So sind beispielsweise die Werke der deutschen Klassiker im Internet legal frei verfügbar.

Vorsicht

Demnach ist also alles mit Vorsicht zu genießen, was man im Internet oder auch von freundlichen Mitmenschen zum Kopieren angeboten bekommt. Die Gefahr eine sogenannte Raubkopie anzufertigen ist hier gegeben. In Einzelfällen ist das erlaubt (z.B. darf man von einer legal gekauften Musik-CD eine bestimmte Anzahl an Kopien für Freunde anfertigen), aber in den meisten Fällen eben nicht. Meist findet man diese Informationen zur Software in den Nutzungsbedingungen, die man beim Installieren immer bestätigen muss, dass man sie gelesen hat. Bei Musik und Filmen von bekannten Künstlern, sollte man davon ausgehen, dass das Anlegen einer Kopie von einer Datei aus dem Internet eine strafbare Handlung ist und gar die Weitergabe und Veröffentlichung über z.B. Tauschbörsen massive Strafen nachsichziehen können.

Aber auch das einfach Kopieren eines Fotos oder einer Grafik aus dem Internet und die Verwendung des gleichen auf der eigenen Webseite kann zu einer Abmahnung und Geldstrafe von Seiten des Urhebers führen.

Freie Lizenzen

Es gibt allerdings Inhalte im Internet, die legal verwendet werden dürfen, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen. Dafür gibt es eigene Lizenzen, wie z.B. die Creative Commons, die Wikimedia Commons oder ähnliche Lizenzen. Der Kern dieser Modelle sagt, dass das Kopieren und Weiterverbreiten erlaubt ist, wenn die Quelle genannt wird. Ein kommerzielles Verwenden, also ein Verkauf diese Inhalte ist jedoch nicht gestattet. Dieses Wiki unterliegt ebenfalls einer solchen Lizenz, der GNU Free Documentation License.

Bei Software nennt man dieses freie Modell auch Open Source (freie Quellen). Das bedeutet, dass die Software kostenlos verwendet bzw. kopiert werden darf und zusätzlich der Code, als das was der Programmierer geschrieben hat, lesbar und veränderbar ist. Dadurch können mehrer Leute an einer Software gemeinsam schreiben und sie kostenlos verbreiten. Das bekannteste Beispiel dafür ist das Betriebssystem Linux, was eine Open Source-Software ist.

Daneben gibt es bei kostenloser Software Freeware, das bedeutet, dass diese Software kostenlos verwendet werden darf, die Quellen in der Regel aber nicht einsehbar bzw. veränderbar sind.

Shareware bedeutet, dass eine Software auch kostenlos verwendet werden darf, aber nur eingeschränkt. Also beispielsweise nur für eine gewisse Zeit (danach kostet die weitere Verwendung Geld) oder nur in einem einschränkten Umfang (z.B. dass man die Software verwenden kann, aber nichts abspeichern kann).

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