IT: Datenschutz
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In George Orwells Buch 1984 mal Orwell im Jahr 1948 ein Schreckenszenario von einem Staat, der seine Bürger komplett überwacht. Der der Buch entnommene Satz "Big Brother is watching you" ist schließlich ein Sinnbild für einen Überwachungsstaat geworden. Dass dies keine Realität in den freiheitsliebenden Staaten werden kann, dafür gibt es Gesetze zum Datenschutz. Welche Daten gibt es denn, die es zu schützen gilt?
Eine ganze Menge: Wir kaufen per EC-Karte oder Kredit-Karte ein und die Bank hat damit die Information, in welchen Läden wir so einkaufen und was wir dort so ausgeben. Der Laden umgekehrt kann mithilfe der Bankkarte im Laufe der Zeit ein Profil anlegen, in dem aufgelistet wird, was der Kunde so im Jahr alles einkauft.
Wir telefonieren mit dem Handy. Der Telekommunikationskonzern weiss nicht nur, mit wem wir wie oft und wie lange telefonieren. Er weiss auch, dadurch dass sich unser Telefon jeweils vor Ort in den zur Verfügung stehenden Handysender einbuchen muss, wo wir uns wann befinden. Es ist mittlerweile eine Ortung von Personen nur mittels eingeschaltetem Handy möglich.
Der Internet-Provider kann theoretisch mitverfolgen, wer welche Internetseiten angeschaut hat. So könnte durch eine Analyse der angeschauten Webseiten ein sehr differenziertes Persönlichkeitsprofil erstellt werden. Auf dessem Server liegen unsere persönlichen E-Mails etc.
Die Liste der Stellen, an denen Daten über uns gesammelt werden können, ließe sich noch weiter verlängern: Die für die LKW-Maut installierten Überwachungsstationen, Reisen mit der Bahncard und dem elektronischen Ausweis,die Punktekarten beim Einkauf, die Krankenkassenkarte beim Arzt... Schlicht gesagt, wir hinterlassen eine Menge an persönlicher Daten, die für sich allein genommen, nicht so wichtig erscheinen, die allerdings mit einer Datenbank ausgewertet sehr viele individuelle Informationen zum Vorschein bringen würden. Was wäre z.B. wenn ein potentieller Arbeitgeber sich die Daten besorgen könnte, auf welchen Webseiten sich der Bewerber so in den letzten Monaten bewegt hat, welche Krankheiten er hatte, wo er im Urlaub war und was er im Supermarkt alles für ungesunde Lebensmittel eingekauft hat. Ein solches Szenario mit den technischen Möglichkeiten von heute würde 1984 und die Stasi der DDR bei weitem übertreffen.
Kurz gesagt, mit den Gesetzen zum Datenschutz ist geregelt, wie mit diesen oben genannten Möglichkeiten der Datenerfassung zu verfahren ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist de Datenschutz ein Grundrecht. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung sagt, dass der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
Weiterhin regelt auf europäischer Ebene die Europäische Datenschutzrichtlinie und in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz den Datenschutz. Hier ist unter anderem auch das Verhältnis von Wirtschaftsunternehmen gegenüber Privatpersonen geregelt. Ein wesentlicher Grundsatz des Bundesdatenschutzgesetzes ist, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten ist. Sie ist nur dann erlaubt, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt (z.B. Vorratsdatenspeicherung) oder wenn die betroffene Person ausdrücklich ihre Zustimmung geben hat.
